Konstanzprüfung für Befundungsmonitore - mit uns behalten Sie den Durchblick

Für die Bildqualität von Befundungsmonitoren gelten umfangreiche gesetzliche Vorgaben. Wir beraten Sie, führen Inbetriebnahmen durch und erledigen die regelmäßigen Prüfungen für Sie.

Die Bildgebung von Befundungsmonitoren in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen muss von höchster Qualität sein. Damit Sie als Ärztin oder Arzt zielsicher die richtige Diagnose stellen und die geeigneten Behandlungsmaßnahmen ergreifen können. Um eine permanent qualitativ optimale Wiedergabe von Bildern zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für entsprechende Monitore eine sogenannte Konstanzprüfung vor.

Zahlreiche Parameter wie Helligkeit, Kontrast, Schärfe und Farbgebung werden dadurch regelmäßig überprüft. So fällt auf, wenn die technischen Anforderungen nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden. Im Zuge der Prüfung werden Testbilder angezeigt, die dann mit Toleranzwerten verglichen werden. Diese Kontrolle anhand von Testbildelementen muss täglich erfolgen, kann jedoch problemlos von Ihnen selbst durchgeführt werden.

Schon vor der ersten Inbetriebnahme ist sicherzustellen, dass der Monitor an einem geeigneten Arbeitsplatz mit adäquater Umgebungsbeleuchtung aufgebaut wird und festgelegte Mindestanforderungen erfüllt, etwa hinsichtlich Kontrast und Leuchtdichte. Gerne führen wir die Abnahme für Sie durch.

Konstanzprüfungen nach DIN 6868-175

Ebenso erledigen wir für Sie die Kontanzprüfungen, die für Monitore, die nach dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden, halbjährlich, jährlich und fünfjährlich vorzunehmen sind. Welcher Turnus für ein konkretes Gerät gilt, richtet sich nach sogenannten Raumklassen, letztlich also nach Einsatzzweck und Umgebung. Die Norm DIN 6868-175, die Grundlage der Konstanzprüfungen ist, unterscheidet dabei zwischen „Befundung“ und „Betrachtung“.

Es ist also ein Unterschied, ob an einem Monitor (Erst-)Diagnosen gestellt werden und daraus die weitere Therapie abgleitet wird, oder ob lediglich bereits bekannte Befunde „betrachtet“ werden sollen. So darf die Beleuchtungsstärke in einem Befundungsraum etwa maximal 50 Lux betragen, während in einem Behandlungsraum (z.B. OP-Saal), in dem bereits beurteilte Befunde lediglich grob nachvollzogen werden müssen, bis zu 1000 Lux erlaubt sind. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung dieser Vorgaben.

Hinsichtlich der Konstanzprüfungen bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen.

Wir schaffen die Voraussetzungen für optimale Bildgebung

Raumklassen, Beleuchtungsstärken, Prüfintervalle – wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und sorgen für beste Bildqualität.
  • Kaufberatung für Befundungsmonitore
  • Inbetriebnahme der Bildwiedergabesysteme
  • Zertifizierte und geschulte Techniker
  • Konstanzprüfung mittels moderner Messtechnik
  • Information zu den gesetzlichen Vorgaben
  • Sicherstellung turnusgemäßer Konstanzprüfungen
  • Dokumentation der Messergebnisse
  • Support bei Problemen im laufenden Betrieb